Aus den Unterlagen ergibt sich weiter, dass der Beklagte beim Grossteil der SR-Sitzun- gen sowie, soweit ersichtlich, auch jeweils bei den Stiftungsversammlungen anwesend gewesen war. Dabei äusserte er sich zum Teil auch zu Fragen, welche konkret die D.________-AS betrafen. So beispielsweise anlässlich der SR-Sitzung 47/86 vom 30. Mai 1986, hinsichtlich eines Rechtsstreites in Bezug auf eine Liegenschaft in S._