Weiter stellte anlässlich der SR-Sitzung 75/93 vom 3. Juni 1993 bei den Erläuterungen zur Jahresrechnung 1992 der D.________-AS X.________ (Stiftungsrat D.________- AS), die Frage, weshalb denn der Beklagte nicht als SR-Mitglied aufgeführt werde und N.________ musste ihn darauf hinweisen, dass der Beklagte Mitglied der D.________-SS und dabei auch deren Vizepräsident sei.