Zudem ergibt sich aus den vorhandenen Protokollen auch, dass ein Schwerpunkt dieser Sitzungen jeweils die aktuellen Bauprojekte darstellten und damit der Beklagte sehr wohl bestens im Bild über die Aktivitäten der D.________-AS, namentlich hinsichtlich ihrer Anlagetätigkeiten war. Erschwerend kommt der Umstand hinzu, dass jeweils alle anwesenden SR-Mitglieder – somit auch diejenigen, die formell einzig der D.________-SS angehörten und damit auch der Beklagte – ihre Zustimmung zu den vorgestellten Anlageprojekten gaben. Zumindest findet sich in den vorhandenen Protokollen kein einziger Fall, in welchem er einem Projekt nicht zugestimmt hätte.