In einer Informationsbroschüre zu Handen der schweizerischen Pensionskassen (vermutlich 1989; Klagebeilage 23) wird das D.________-Konstrukt offiziell folgendermassen dargestellt: "Aus der Region – für die Region. Vorsorgegelder sollen nach diesem Grundsatz in jenen Regionen und zum Teil auch in jenen Firmen beschäftigungswirksam werden, in welchen sie angespart wurden. Tatsächlich investiert die D.________-AS die ihr anvertrauten Vorsorgegelder grösstenteils dort, woher sie stammen; dies in Form inflationssicherer Immobilien von guter baulicher und standortspezifischer Qualität.