Die Tatsache, dass er den vorgeschlagenen Geschäften jeweils – informell – zustimmte, sei ferner nicht durch eine intensive, entscheidwesentliche Einflussnahme gekennzeichnet gewesen, als die getätigten Anlagen im SR der D.________-AS zu keinem Zeitpunkt umstritten waren. Damit begründe das Verhalten des Beklagten keine faktische Organeigenschaft der F.________.