Es steht fest, dass die Klägerin im vorliegenden Fall Leistungen im Betrag von 62.5 Mio. Franken erbringen musste. Der von der D.________-SS erlittene Gesamtschaden lässt sich noch nicht exakt beziffern, da die Liquidation der D.________-SS immer noch nicht abgeschlossen ist. Dennoch, steht fest, dass gemäss dem Bericht vom 2. Dezember 2010 der Kontrollstelle mit Jahresrechnung per 31. Dezember 2009 der D.________-SS in Liquidation, per 31. Dezember 2009 ein Schaden von 67.7 Mio. Franken bestand. Von diesem Anspruch hat die D.________-SS mittels Zession einen Betrag von 5 Mio. Franken zu Gunsten der Klägerin abgetreten.