Da das OR nicht nach der Art der Forderung unterscheidet, sind Forderungen unabhängig davon abtretbar, ob sie auf Vertrag, unerlaubter Handlung, Bereicherung, erbrechtlicher Verfügung oder anderen Rechtsgründen beruhen. Auf der anderen Seite ist die Abtretbarkeit auf "Forderungen" beschränkt, so dass andere subjektive Rechte wie etwa Imma- -7-