Die künftig zu erbringenden Leistungen wurden entweder bei der F.________, bei welcher A.________ zu jener Zeit tätig war, oder der G.________ durch den Abschluss von Kollektivversicherungsverträgen rückversichert. Versicherungsnehmerin war die D.________-SS. Die Versicherungsprämien wurden von den angeschlossenen Unternehmen direkt an die Versicherungsgesellschaften einbezahlt, welche die Leistungen direkt an die Versicherten erbrachten.