{"Signatur": "FR_TC_011", "Spider": "FR_Gerichte", "Datum": "2012-02-24", "PDF": {"Datei": "FR_Gerichte/FR_TC_011_605-2009-158_2012-02-24.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/fr_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/605_2009_158_f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b64147c540242daf3dea4573a37253a3bf9d247fae93207579533956e5fc5405a0340060040d9fe236e57425d5bdb419401d&path=f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b64147c540242daf3dea4573a37253a3bf9d247fae93207579533956e5fc5405a0340060040d9fe236e57425d5bdb419401d&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=605_2009_158", "Checksum": "adb8bac09a596837592e2a3a4f7be657"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["605 2009 158"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe 24.02.2012 605 2009 158"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales 24.02.2012 605 2009 158"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Friburgo  Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "I. 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Juni 1991 und\nder Beklagte, der inzwischen Vizepräsident der D.________-SS geworden war, äusserte\nsich folgendermassen: \"Beim recht komplizierten Gebilde unserer Stiftungen läuft nichts\n'krumm'. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat Vertrauen in unsere Stiftungen. Es\nist alles korrekt, sauber und ehrlich.\" Die gegen die D.________ erhobene Kritik wurde\nauch ausführlich anlässlich der SR-Sitzung 66/91 vom 15. November 1991 diskutiert und\nder Beklagte verteidigte einmal mehr das D.________-System und dem Protokoll ist\nfolgende Passage zu entnehmen: \"Die jetzt gewählte Stiftungsorganisation ist gültig und\nnicht gesetzeswidrig. Damit sind die BVG-Vorschriften beachtet. Unsere Stiftung ist kein\nVerein, wo an der Generalversammlung über alles abgestimmt wird. Wir müssen in\ndieser Sache hart bleiben. (…) Im übrigen – so A.________ weiter – habe er zusammen\nmit N.________ am 23.10.1991 ein Gespräch mit allen zuständigen Mitarbeitern des\nBundesamtes für Sozialversicherung in Bern geführt. Es wurden uns auch unbequeme\nFragen gestellt, die wir aber einwandfrei beantworten konnten. Das Resultat dieser\nBesprechung war jedenfalls, dass unsere Organisation voll akzeptiert ist und zu keinen\nBeanstandungen Anlass gibt.\"\n- 23 -\n\nVom 17. bzw. 20. Juli 1992 datiert eine Gesprächsnotiz des Beklagten nach einer am\n17. Juli 1992 im BSV stattgefundenen Unterredung (Klagebeilage 120). Diese fand statt,\nda das BSV vernommen hatte, dass die D.________-AS sich in einem desolaten Zustand\nbefände. Ausführlich wurde dabei die Problematik diskutiert, dass bei der D.________\ndas Verhältnis Eigen- und Fremdkapital 42% zu 58% betrage, wobei das BSV die Höhe\ndes Fremdkapitals als zu hoch einschätzte. Weiter: \"AC.________ [H.________] und ich\n[Beklagter] haben versucht, ihm zu erklären, dass man nur mit den Geldern aus der\nberuflichen Vorsorge nicht viel anfangen könne und es schlicht und einfach unmöglich\nsei, quasi ein Hausblock tranchenwesise, im Ausmasse der vorhandenen Stiftungsmittel,\nzu bauen. Dies leuchtete ihm vordergründig ein. Nachdem ich ihn gefragt habe, wie hoch\ndenn das Verhältnis sein sollte, erklärte er: 1/3 Fremdmittel und 2/3 Eigenmittel. Im\nglücklichen Zusammenwirken mit AC.________ konnten wir ihm dies ausreden. Nach\nlängerem insisitieren durch die Vertretung der D.________ Anlage- und Sammelstiftung\nlenkte J.________ [BSV] ein, ein Verhältnis von 50% zu 50% zu akzeptieren. Somit\nsollte in der Zukunft pro Franken Vorsorgegelder ein Franken Fremdgelder hinzukommen\ndürfen. Ich habe dabei aber ausdrücklich erklärt, dass, sollte dieses neue Verhältnis\nverfügt werden, dies nicht von heute auf morgen geschehen dürfte, da sonst die Stiftung\nbezüglich der Finanzierung in Gefahr käme. J.________ hat erklärt, dass dies\nselbstverständlich langsam von sich gehen müsse, und die Stiftung deswegen keinen\nfinanziellen Gefahr ausgesetzt werden dürfe.\"\n\nDem Protokoll der SR-Sitzung 73/93 vom 18. Januar 1993 ist zu entnehmen, dass der\nBeklagte am 14. Januar 1993 erneut beim BSV gewesen war (Diskussion hinsichtlich der\nVerzinsung der M.________-Anteilscheine) und dort erklärte, es bestehe keine Insolvenz\nund die Stiftungen sei nicht gefährdet und dies obwohl zu jenem Zeitpunkt die Verkäufe\nbereits seit längerem eingebrochen waren und aufgrund der bekannten schlechten\nErtragssituation von AC.________ während der gleichen SR-Sitzung für die nächsten\n3 - 4 Jahre weitere Verluste in Millionenhöhe in Aussicht gestellt wurden.\n\nAls sich die Situation bei der D.________ weiter zuspitzte, gab es unter anderem am\n22. Dezember 1993 erneut eine weitere Unterredung beim BSV, an welcher von Seiten\nder D.________ B.________, N.________, AC.________ sowie der Beklagte teilnahmen\n(vgl. Klagebeilage 141). Dabei erklärte der Beklagte, seitens der Stiftungen sei alles\nNotwendige unternommen und allen Forderungen des BSV entsprochen worden.\nHingegen argumentiere das BSV mit Unwahrheiten.\n\ndd) Des Weiteren ist es auch von Interesse, dass der Beklagte jeweils Mitglied\ndiverser Arbeitsgruppen war. So erklärte sich der Beklagte anlässlich der SR-Sitzung\n55/89 vom 10. Februar 1989 bereit, zusammen mit N.________ und AD.________\n(Mitglied Geschäftsleitung D.________) eine im Jahr 1989 geplante Pressekonferenz zum\nThema Eigentumsförderung zu organisieren. Gleichzeitig erläuterte er seine\nVorstellungen wie die D.________ aktiv werden könne, um aufzuzeigen, dass sie aktiv\nWohneigentumsförderung betreibe, was wiederum ein PR-Gewinn für die ganze\nD.________-Gruppe darstelle. In einem Schreiben vom 4. August 1989 (Klagebeilage\n68) zu Handen der Mitglieder der D.________-AS wird ihm für seine Unterstützung\nhinsichtlich dieser am 18. Juli 1989 durchgeführten Pressekonferenz gedankt: \"Bei dieser\nGelegenheit möchten wir unserem Stiftungsrats-Mitglied, A.________, für seine Arbeit\nund die grosse Unterstützung im Zusammenhang mit der Pressekonferenz recht herzlich\ndanken.\" Nebenbei sei hier erwähnt, dass in diesem Schreiben der Beklagte einmal mehr\nals SR-Mitglied der AS genannt wird.\n- 24 -\n\n"}