{"Signatur": "FR_TC_011", "Spider": "FR_Gerichte", "Datum": "2012-02-24", "PDF": {"Datei": "FR_Gerichte/FR_TC_011_605-2009-158_2012-02-24.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/fr_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/605_2009_158_f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b64147c540242daf3dea4573a37253a3bf9d247fae93207579533956e5fc5405a0340060040d9fe236e57425d5bdb419401d&path=f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b64147c540242daf3dea4573a37253a3bf9d247fae93207579533956e5fc5405a0340060040d9fe236e57425d5bdb419401d&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=605_2009_158", "Checksum": "adb8bac09a596837592e2a3a4f7be657"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["605 2009 158"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe 24.02.2012 605 2009 158"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales 24.02.2012 605 2009 158"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Friburgo  Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "I. 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Einzelne von ihnen sind vor allem wegen\nder hohen Hypothekarzinsen nicht kostendeckend. In dieser Situation sind wir auf einen\ngewissen Ertrag aus Verkäufen von Wohneigentum angewiesen. Seit November 1990 hat\naber der Verkauf stagniert; einerseits wegen der hohen Hypothekarzinsen und andererseits zufolge der herrschenden wirtschaftlichen Unsicherheit, die sich auf potentielle\nKaufinteressenten übertragen hat.\"\n\nSomit erstaunt es, dass die D.________ jahrelang ihre Aktivitäten trotz sich\nabzeichnender Krise im gewohnten Stil weiterführte. Es wurden über Jahre diverse Fehler\nbegangen. So fehlte es namentlich an regelmässigen Schätzungen der Immobilien, was\neine kontinuierliche Wertanpassung ermöglicht hätte. Einerseits wurden Grundstücke\nauch relativ teuer eingekauft, andererseits gab es von Beginn an bei Projekten\nStandortprobleme. Auch fehlte es jeweils an Wirtschaftlichkeitsrechnungen in Bezug auf\ndie zu erwartenden Renditen oder aber diese wurden erst kurz vor Fertigstellung der\nBauten vorgenommen, wie es beispielsweise einem Schreiben vom 8. August 1988 von\nN.________ an B.________ zu entnehmen ist (Klagebeilage 65). Aber vor allem wurde\ndie zukünftige Entwicklung lange Zeit zu optimistisch gesehen. Dennoch finden sich in\nden Protokollen auch einige Stellen aus denen sich ergibt, dass zum Teil auf Grund von\nzu hohen Risiken bewusst auf Projekte verzichtet wurde oder sich die D.________ aus\nProjekten zurückzog, wenn die Entwicklung nicht so vonstattenging, wie dies zunächst\nangenommen worden war. Dies aber namentlich ab 1993 als sich eine mögliche\nLiquidation der D.________ immer mehr abzeichnete.\n\ncc) Ein anderer Problempunkt, welcher schliesslich zum Zusammenbruch der\nD.________ führte, bestand in der Verzinsung der M.________-Anteilscheine. Wie\ngesehen investierte die D.________-SS die von den Versicherungen erhaltenen\nPolicendarlehen beinahe vollumfänglich in M.________-Anteilscheine der D.________-\nAS. Während Jahren waren die Zinssätze für die M.________ -Anteilscheine sowie für die\nPolicendarlehen dieselben, womit die D.________-SS mit den Zinsen aus den in der\nD.________-AS investierten M.________-Anteilscheine die Zinsen für die\nPolicendarlehen gegenüber der Versicherungen begleichen konnte. Ab dem Zeitpunkt, als\nder D.________-AS das Geld für die Verzinsung der M.________-Anteilscheine fehlte\nund die Verzinsung zunächst im Jahr 1992 auf 4% und ab 1993 auf 0% gesenkt wurde,\nfehlte in der Folge der D.________-SS das Geld, um die Zinsen aus den Policendarlehen\nzu begleichen.\n\ndd) Weiter vergab die D.________ günstige Hypotheken, um den Verkauf von\nWohnungen und Häusern anzukurbeln. Schliesslich wurden auch Darlehen in\nMillionenhöhe vergeben. Dies oft an Firmen innerhalb der T.________-Gruppe. So\nbeispielsweise das Darlehen von 1985 in der Höhe von 2 Mio. Franken an die U.________\nAG (Klagebeilage 99). Oder die der V.________-Stiftung, bei welcher sowohl B.________\nals auch der Beklagte im SR waren, ab 1987 gewährten Darlehen mit einer\nGesamtkreditlimite von 5 Mio. Franken (Klagebeilage 91). Als schlussendlich die\nT.________-Gruppe in Schwierigkeiten geriet, hatte die D.________ ihr gegenüber\nForderungen in der Höhe von 14 Mio. Franken. Es gab zwar Sicherheiten in Form von\n- 18 -\n\nLiegenschaften, aber diese waren massiv überbewertet, wie es dem Protokoll der SR-\nSitzung 84/95 vom 24. April 1995 zu entnehmen ist. Diese Problematik bestand auch bei\nder D.________, worauf später noch genauer eingegangen wird.\n\nd) Der von der Klägerin erlittene Schaden aus Sicherstellung der Vorsorgeleistungen der D.________-SS beträgt 62.5 Mio. Franken. Die D.________-SS, deren\nLiquidation immer noch nicht abgeschlossen ist, hat wie gesehen einen Schaden von\n67.7 Mio. Franken (Stand 31. Dezember 2009) erlitten. Einen Anspruch von 5 Mio.\nFranken aus Art. 52 BVG hat sie mittels Zession an die Klägerin übertragen, welche\nvorliegend die Gesamtsumme von 5 Mio. Franken einklagt.\n\nEs steht fest, und wird auch seitens des Beklagten nicht bestritten, dass er vom\n19. Dezember 1984 bis 20. März 1996 (Handelsregisterauszug D.________-SS in\nLiquidation, Klagebeilage 32) gewählter Stiftungsrat der D.________-SS war, ab Mitte\n1991 deren Vizepräsident. Somit steht bereits damit fest, dass der Beklagte Organ der\nD.________-SS war und damit seine Passivlegitimation gegeben und seine\nVerantwortlichkeit unter dem Blickwinkel von Art. 52 BVG zu prüfen ist.\n\nEs ist richtig, dass der Beklagte nie in irgendwelcher Weise formell für die D.________-\nAS im Handelsregister eingetragen gewesen war. Dennoch wird nachfolgend aufgezeigt\nwerden, dass davon auszugehen ist, dass er neben seiner formellen Organeigenschaft in\nder D.________-SS, faktisch auch als ein materielles Organ der D.________-AS zu\ngelten hat und jeweils auch deren Entscheide mitgetragen hat.\n\n"}