{"Signatur": "FR_TC_011", "Spider": "FR_Gerichte", "Datum": "2012-02-24", "PDF": {"Datei": "FR_Gerichte/FR_TC_011_605-2009-158_2012-02-24.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/fr_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/605_2009_158_f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b64147c540242daf3dea4573a37253a3bf9d247fae93207579533956e5fc5405a0340060040d9fe236e57425d5bdb419401d&path=f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b64147c540242daf3dea4573a37253a3bf9d247fae93207579533956e5fc5405a0340060040d9fe236e57425d5bdb419401d&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=605_2009_158", "Checksum": "adb8bac09a596837592e2a3a4f7be657"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["605 2009 158"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe 24.02.2012 605 2009 158"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales 24.02.2012 605 2009 158"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cour des assurances sociales"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Friburgo  Sozialversicherungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "I. 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Die künftig zu\nerbringenden Leistungen der D.________-SS wurden entweder bei der F.________ oder\nder G.________ durch den Abschluss von Kollektivversicherungsverträgen\nrückversichert. Versicherungsnehmerin war die D.________-SS. Die\nVersicherungsprämien wurden von den angeschlossenen Unternehmen direkt an die Versicherungsgesellschaften einbezahlt, welche ihrerseits die Leistungen ebenfalls direkt an\ndie Versicherten erbrachten.\n\nDie beiden Versicherungsgesellschaften gewährten in der Folge der D.________-SS auf\nden Kollektivversicherungsverträgen Policendarlehen, womit faktisch die Ansprüche der\nVersicherten belehnt waren. Bei Eintritt eines Leistungsfalles erbrachten die\nVersicherungen daher die Leistungen abzüglich der Summe der Policendarlehen.\n\nDie D.________-SS übernahm in der Höhe der erhaltenen Policendarlehen M.________-\nAnteilsscheine der D.________-AS, womit faktisch die von den\nVersicherungsgesellschaften erhaltenen Gelder an die D.________-AS transferiert\nwurden, welche damit in Bauten und Bauland investierte. Dies entsprechend der Idee von\nB.________, wonach die Gelder der beruflichen Vorsorge gemäss dem Motto \"Aus der\nRegion – Für die Region\" in der Region und den Branchen reinvestiert wurden, wo sie\nauch angespart wurden. Die erbauten Immobilien wurden nicht als Langzeitinvestition\nbetrachtet, sondern das Ziel bestand grundsätzlich darin, diese relativ schnell wieder zu\nverkaufen.\n\nDen angeschlossenen Unternehmen – welche über keine eigene Pensionskasse verfügten\n– wurde für den Fall eines Beitritts zur D.________ und eines Versicherungsabschlusses\n- 15 -\n\nGegengeschäfte in Form von exklusiven \"Vorrechten\" bei der Vergabe von Arbeiten und\nLieferungen für die durch die D.________-AS zu erstellenden Bauten versprochen.\nDaneben bestand für Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit, Gelder bei der D.________\nzu platzieren mittels Kauf von M.________-Anteilscheinen oder M.________-\nObligationen. Darüber hinaus gewährte die D.________-AS auch Aktivdarlehen (z. B.\nHypotheken für Kaufinteressierte), welche zum Teil auch im Zusammenhang mit den\nImmobilienprojekten standen. Schliesslich nahm die D.________-AS auch vermehrt\nFremdkapital auf zur Finanzierung der Bauten sowie des Baulandes.\n\nIn einer Informationsbroschüre zu Handen der schweizerischen Pensionskassen (vermutlich 1989; Klagebeilage 23) wird das D.________-Konstrukt offiziell folgendermassen\ndargestellt: \"Aus der Region – für die Region. Vorsorgegelder sollen nach diesem\nGrundsatz in jenen Regionen und zum Teil auch in jenen Firmen beschäftigungswirksam\nwerden, in welchen sie angespart wurden. Tatsächlich investiert die D.________-AS die\nihr anvertrauten Vorsorgegelder grösstenteils dort, woher sie stammen; dies in Form\ninflationssicherer Immobilien von guter baulicher und standortspezifischer Qualität.\nZudem werden bei der Vergabe der Bau-, Ausbau- und Zulieferaufträge nach Möglichkeit\njene Unternehmen berücksichtigt, die sich über ihre Vorsorge-Einrichtung der Stiftung\nangeschlossen haben oder auf andere Art an ihr partizipieren. Mit diesem System des\nRezyklierens von Vorsorgegeldern leistete und leistet die D.________-AS einen nicht zu\nunterschätzenden Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und zur Stabilität in einer\nBranche, die an unserem wirtschaftlichen Wohlergehen entscheidenden Anteil hat. Auch\ndies ist letztlich eine Form der beruflichen Vorsorge.\"\n\nDamit ist bereits jetzt ersichtlich, dass für das Überleben des Systems zwei Voraussetzungen erfüllt sein mussten. Zum einen war der regelmässige Beitritt von neuen\nPartnern, welche neues Geld brachten, notwendig. Zum anderen konnte das System\neigentlich auch nur solange funktionieren, als es gelang, die erstellten Häuser bzw. Wohnungen relativ schnell wieder zu verkaufen, um ebenfalls auf diese Weise zu neuem Geld\nzu kommen. Gleichzeitig mit der einsetzenden Krise im Immobiliensektor stagnierte die\nAkquisition von Neumitgliedern, womit das System aus dem Ruder geriet. Obwohl es vermehrt zu Problemen mit dem Verkauf der Wohnungen kam und auch die Vermietung nur\nstockend verlief, wurde weiter Bauland zugekauft und Wohnungen sowie Häuser erstellt.\nDafür war vermehrt Fremdkapital nötig, was schliesslich zur Überschuldung und damit\nzum Zusammenbruch der D.________ führte.\n\n"}