Zur Bestätigung von Dr. med. J.________ vom 30. April 2009 führt sie in der Eingabe vom 3. Juli 2009 aus, diese ändere nichts daran, dass kein Notfall vorliege. Frau Dr. J.________ spreche auch nicht "von einer sofort notwendigen Behandlung, sondern «nur» von einer dringlichen Behandlung". Zwar werde die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Behandlung nicht grundsätzlich in Frage gestellt, es wäre dem Patienten jedoch möglich und zumutbar gewesen, den Eingriff am F.________ durchführen zu lassen.