Laut Art. 3 dieser kantonalen Verordnung erstellt das Kantonsarztamt Freiburg die amtliche Liste der Leistungen, die nicht im Kanton erbracht werden können (Negativliste der Leistungen), und führt sie laufend nach. Gemäss Anhang der kantonalen Verordnung werden im Bereich der Neurochirurgie folgende Leistungen nicht angeboten: "Vaskuläre Neurochirurgie von Hirn und Rückenmark", "komplizierte Pathologie des Marks und der Wirbelsäule" sowie " funktionelle Neurochirurgie" (vgl. Anhang der Verordnung, Kapitel 3 Chirurgie Code 3F).