MICOTTI, Code de procédure et de juridicition administrative fribourgeois, 2006, Rz. 104.3 f.). Aufgrund der Akten ging das Wiedererwägungsgesuch des D.________, weil auf dem ursprünglichen und abgelehnten Kostengutsprachegesuch fälschlicherweise als Ort des Notfallereignisses "Fribourg" statt "Parkplatz Raststätte Grauholz" angegeben war, am 4. Mai 2009 bei der Direktion ein, mithin inmitten der laufenden Beschwerdefrist gegen die leistungsablehnende Verfügung vom 29. April