Diese Verfügung wurde A.________ eröffnet und in Kopieform dessen Krankenversicherer, der E.________ AG, sowie der Koordinationsstelle des D.________ zugestellt. Ein dagegen von der E.________ eingereichtes Wiedererwägungsgesuch lehnte die Direktion mit Verfügung vom 6. Mai 2009 aufgrund unveränderter medizinischer Aktenlage ab. Diese Verfügung wurde der Koordinationsstelle des D.________ eröffnet und in Kopieform A.________ sowie der E.________ zugestellt.