seits eine Abgangsentschädigung für die vorzeitig pensionierten Mitarbeitenden in Form einer monatlich auszuzahlenden Überbrückungsrente bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung (vgl. Schreiben der A.________ GmbH vom 8. August 2008 an die Ausgleichskasse sowie E-Mail der A.________ GmbH vom 30. Juni 2008 an die Ausgleichskasse). Dies ist unter den Parteien nicht mehr streitig.