Aus den vorliegenden Unterlagen ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin entsprechend der Verfügung der IV-Stelle vom 18. Januar 2007 ab dem 1. September 2005 Anspruch auf eine Dreiviertelsrente der Invalidenversicherung auf der Basis eines Invaliditätsgrades von 69 % hatte. Mit Verfügung vom 11. März 2008 wurde aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 eine ganze Rente ausgerichtet. In dieser Verfügung wurde explizit festgehalten, dass die Beschwerdeführerin aufgrund ihres Gesundheitszustandes in der Lage ist, in einer angepassten Tätigkeit (z. B. Sekretärin) zu 40 % zu arbeiten mit einer um 30 % reduzierten Leistungsfähigkeit.