Damit das Bundesgericht die Beschwerde behandeln kann, sind die verfügbaren Beweismittel und der angefochtene Entscheid mit dem dazugehörigen Briefumschlag beizulegen. Das Verfahren vor dem Bundesgericht ist grundsätzlich kostenpflichtig. Givisiez, 28. Mai 2010/CRO/dcu Der Gerichtsschreiber-Berichterstatter: Der stellvertretende Präsident: