Es soll sich um eine Ausbildung zum Medienanalysten handeln zu einem monatlichen Bruttolohn von 3'200 Franken. Nachdem er im Januar 2008 die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Freiburg (nachfolgend Öffentliche Arbeitslosenkasse) auf Anfrage informiert hatte, dass er diese Beschäftigung nicht ohne Weiteres abbrechen würde, falls er eine zumutbare Festanstellung findet, lehnte das Amt für den Arbeitsmarkt mit Verfügung vom 6. Februar 2008 seine Vermittlungsfähigkeit für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2008 ab. Dagegen erhob A.________ am 16. Februar 2008 Einsprache.