S a c h v e r h a l t A. A.________, in B.________ geboren im Jahr 1962, verheiratet, wohnhaft in C.________, meldete sich am 17. Oktober 2007 beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (nachfolgend RAV) seiner Wohngemeinde zur Arbeitsvermittlung an und reichte am 12. November 2007 einen Antrag auf volle Arbeitslosenentschädigung ab dem 1. Januar 2008 ein. Sein letztes Arbeitsverhältnis hatte er am 20. September 2007 auf den 31. Dezember 2007 gekündigt; der Lohn im Jahr 2007 betrug 84'675.45 Franken (13 x 6'513.50 Franken).