II. Die Gerichtskosten werden auf 800 Franken festgesetzt aber aufgrund der gewährten unentgeltlichen Rechtspflege nicht erhoben. III. Rechtsanwalt Ingo Schafer wird im Rahmen der gewährten unentgeltlichen Rechtspflege (Urteil vom 24. November 2008) eine Pauschalentschädigung für Honorar und Auslagen von 2'130.90 Franken, zuzüglich der Mehrwertsteuer von 161.95 Franken (7.6% von 2'130.90 Franken) zugesprochen. Der Totalbetrag von 2'292.85 Franken geht zu Lasten des Staates Freiburg.