D. Das mit der Beschwerde gestellte Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Prozessführung und Verbeiständung wurde mit Entscheid vom 24. November 2008 gutgeheissen und Rechtsanwalt Ingo Schafer zum amtlichen Beistand ernannt (Verfahren 605 2008 246). E. Am 27. Februar 2009 beantragte die IV-Stelle die Abweisung der Beschwerde. Der massgebende Gesundheitsschaden sei ein Burn-out, was nicht invalidisierend sein könne. Zudem sei ein Anspruch mangels Erfüllung der einjährigen Wartefrist ohnehin nicht entstanden.