C. Am 11. Juni 2008 erhob A.________, vertreten durch Rechtsanwalt Ingo Schafer gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Kantonsgericht. Er beantragte unter Kostenund Entschädigungsfolge die Aufhebung der Verfügung sowie die Gewährung einer Invalidenrente, subsidiär sei die Sache zur neuen Entscheidung und Durchführung eines interdisziplinären Gutachtens zurückzuweisen. Er führte aus, dass der rechtserhebliche Sachverhalt lückenhaft und gestützt auf sich widersprechende Kurzberichte erstellt worden sei. Unberücksichtigt seien insbesondere die psychischen Probleme geblieben.