Die Gesellschaft, welche er zusammen mit seinem Bruder führte, machte im Juli 2007 Konkurs. Am 20. Oktober 2007 meldete er sich bei der Invalidenversicherungsstelle des Kantons Freiburg (nachfolgend IV-Stelle) zum Leistungsbezug an. B. Gestützt auf die medizinischen Abklärungen und nach Erlass des Vorbescheides am 4. April 2008 verfügte die IV-Stelle am 16. Mai 2008, dass bei fehlendem invalidisierenden Gesundheitsschaden kein Anspruch auf Leistungen der Invalidenrente bestehe.