Am 18. September 2014 erhoben die Steuerpflichtigen Einsprache gegen die berichtigte Veranlagung. Sie stellten den Antrag, die Einkaufssumme von 300'000 Franken sei vom steuerbaren Einkommen wieder in Abzug zu bringen. Sie erklärten, sie hätten anlässlich der Besprechungen mit der Vorsorgeeinrichtung explizit davon gesprochen, dass die Auszahlung des Vorbezugsbetrags erst nach Ablauf der dreijährigen Frist erfolgen sollte. Es habe kein wirklicher Finanzierungsbedarf bestanden und sie hätten lediglich geplant, mit diesem Betrag eine Hypothek zurückzuzahlen.