2. Die Kosten (Gebühr: CHF 300.-) werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Diese Gerichtsgebühr wird mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. II. Kantonssteuer (604 2014 113) 3. Der Rekurs wird abgewiesen. 4. Die Kosten (Gebühr: CHF 300.-) werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Diese Gerichtsgebühr wird mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. III. Zustellung