Bestehen bleibt das bereits geäusserte Unbehagen über die geltende Rechtslage und Praxis. Der vorliegende Fall ist wohl ein weiteres Beispiel für Ausbildungsinitiativen von Arbeitnehmern, welche zu begrüssen sind, Respekt verdienen und allenfalls (über den Abzug von reinen Gewinnungs- Kantonsgericht KG Seite 10 von 11