EMBA als abzugsfähige Weiterbildungskosten zuliess. Einen wesentlichen Unterschied macht insbesondere aus, dass in jenem (Grenz-)Fall die Steuerpflichtige ihre Kaderstellung, welche sie sich früher dank verschiedener Schulungen erarbeitet hatte, bereits seit Jahren ausübte, sodass es effektiv um eine Vertiefung und Verbreiterung bereits erworbener Kenntnisse ging.