Ausführungen den Erwerb neuer Kenntnisse in den Bereichen Personalführung, Marketing, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Business-Anforderungsanalysen, Kundenakquisition, Produktpräsentation, Vertragsverhandlungen (auch in englischer Sprache), usw. Wie der Arbeitgeber in seiner Bestätigung vom 4. Juni 2014 ausdrücklich betont, hat sich der berufliche Werdegang des Beschwerdeführers massiv gesteigert und die neu übernommenen Aufgaben konnten nicht mehr nur durch seine technische Ausbildung abgedeckt werden. Insofern sei die Weiterbildung im Bereich General Management vollkommen nachvollziehbar und notwendig gewesen.