8 der Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbstständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer (SR 642.118.1). Im Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (vom 22. September 1995) betreffend den Abzug von Berufskosten der unselbstständigen Erwerbstätigkeit (ASA Bd. 64, 692 ff.) werden die abziehbaren Kantonsgericht KG Seite 5 von 11