d) Die Eidgenössische Steuerverwaltung verzichtete auf eine Vernehmlassung. e) Der Beschwerdeführer reichte am 22. Dezember 2014 seine Gegenbemerkungen ein, in denen er ebenfalls an seinem Standpunkt festhält. Er betont insbesondere noch, eine Weiterbildung sei ja gerade dafür da, dem stetigen beruflichen Wandel gerecht zu werden und mit diesem mithalten zu können. Im Übrigen gehe es bei seiner Arbeit mittlerweile zu ungefähr 40% um das Konzipieren und Leiten von Softwareprodukten. Bei diesen Projekten müsse er Verhandlungen führen, Ressourcen planen sowie Finanz- und Anforderungsanalysen erstellen.