c) In ihrer Beschwerdeantwort vom 18. bzw. 20. November 2014 schliesst die Kantonale Steuerverwaltung auf Abweisung. Sie hält an ihrem Standpunkt fest und macht insbesondere noch geltend, der Beschwerdeführer habe selber dargelegt, dass er seinen beruflichen Werdegang schrittweise verbessert und weiterentwickelt habe. Dabei habe er vor allem auch Managementaufgaben übernommen. Mit dem besuchten Lehrgang sei die dafür fehlende Managementausbildung nachgeholt worden. Mir dieser werde im Gegensatz zur Meisterprüfung neues Wissen vermittelt und nicht vertieftes Wissen im ursprünglich erlernten Beruf (Informatiker/Programmierer).