Abschliessend verweist der Beschwerdeführer auf einen Entscheid des Kantongerichts Freiburg (Urteil 604 2012 129 vom 8. Juli 2013) in welchem die Kosten für einen EMBA (also einen Executive MBA für höhere Kader) als Weiterbildungskosten in Abzug gebracht werden konnten. Es sei nicht ersichtlich, weshalb ein EMBA als Weiterbildung angesehen werde und ein MBA nicht. Auch wenn es sich vielleicht um einen Grenzfall handle, sei festzuhalten, dass es sich beim vorliegenden MBA um eine Weiterbildung handelt, die objektiv mit dem gegenwärtigen Beruf in einem unmittelbaren Zusammenhang stehe und nach den geschilderten Umständen die besonderen Voraussetzungen für den Abzug erfülle.