Es könne nicht die Rede sein von einer Grundausbildung, zumal die Schule selbst den Lehrgang als berufliche Weiterbildung beschreibe und für den Beitritt ein abgeschlossenes Bachelor-Studium (Grundausbildung) sowie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung verlange, was im Übrigen auch als Kriterium für die Qualifikation einer Weiterbildung gelte. Die Inhalte dieses Studiums seien auf eine Vertiefung und Verbreiterung der über die Jahre hinweg bereits erworbenen Kenntnisse ausgerichtet und stünden ganz klar in einem unmittelbaren Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit.