C. a) Mit Eingabe vom 20. Oktober 2014 (Datum des Poststempels) reichte der Steuerpflichtige gegen den Einspracheentscheid beim Kantonsgericht Beschwerde ein mit dem Antrag, die zur Diskussion stehenden Kosten zum Abzug zuzulassen. Er macht insbesondere geltend, zu seinen neu übernommenen Aufgaben gehörten unter anderem: "- Leiten mehrerer Personen in der Dienstleistungsabteilung (Schweiz, USA und Indien) - Personalbeschaffung in der Dienstleistungsabteilung - Mitwirken bei der Optimierung der Marketingstrategien - Business-Anforderungsanalysen bei Interessenten und Kunden