Mit Entscheid vom 19. September 2014 wurde die Einsprache abgewiesen. Zur Begründung legte die Kantonale Steuerverwaltung insbesondere dar, der MBA Lehrgang vermittle vorwiegend Managementkompetenzen. Mit dem Studiengang erwerbe der Steuerpflichtige also einen eigenständigen Titel von hohem Wert, der auf dem Stellenmarkt anerkannt und honoriert werde und die Berufsaussichten des Absolventen erheblich verbessere.