In der Steuererklärung, welche er am 20. März 2014 für die Steuerperiode 2013 einreichte, deklarierte der Steuerpflichtige ein Erwerbseinkommen von CHF 109'178.- netto. Zudem machte er insbesondere einen Abzug für "Sonstige Berufsauslagen/Weiterbildungs- und Umschulungskosten" (Code 2.130) im Betrag von CHF 19'279.- Franken geltend (Pauschalabzug: CHF 3'275.-; Rest für den MBA Studiengang). Gemäss Veranlagungsanzeige vom 15. Mai 2014 wurde unter diesem Titel bloss der Pauschalabzug gewährt. Zur Begründung wurde vermerkt, Ausbildungskosten könnten nicht in Abzug gebracht werden.