Unter diesen Umständen entsteht doch die starke Vermutung, dass in Wirklichkeit die vollzeitliche Tätigkeit im Kanton Bern und die Arbeit zuhause Ausgangspunkt oder Basis für die Akquisition der direkten Mandate im Rahmen der selbstständigen Erwerbstätigkeit bildeten. Diese Beurteilung wird auch dadurch abgerundet, dass die "Kundenpflege" anerkanntermassen in diesem Raum stattgefunden hat.