Da diese Aufrechnung in der Folge nicht bestritten wurde, kann der von den Steuerbehörden aufgedeckte Sachverhalt als anerkannt gelten. Geht man von dieser neuen Version aus, so wird zumindest die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Beschwerdeführer zutiefst erschüttert. Dies gilt umso mehr, als diese ja in steuerlichen Sachen besonders fachkundig sind.