_, also in der Nähe seines Wohnortes für 1'400 Franken pro Monat mit seiner Einzelfirma Räume in Untermiete (als Archivfläche sowie für "gelegentliche Arbeiten in der Region") benutzt haben will (vgl. sein Schreiben an die Steuerverwaltung vom 27. März 2013). Der Vollständigkeit halber ist allerdings zu erwähnen, dass dieser Betrag von 17'640 Franken pro Jahr in der Veranlagung aufgerechnet wurde, weil es sich anscheinend schlicht und einfach um die Wohnungsmiete der Tochter handelte (vgl. vorne S. 3). Da diese Aufrechnung in der Folge nicht bestritten wurde, kann der von den Steuerbehörden aufgedeckte Sachverhalt als anerkannt gelten.