Als Parkmöglichkeit wurde einzig ein "Anteil EHP Nr. 87" für 20 Franken pro Monat eingeräumt. Es liegt auf der Hand, dass die Vorinstanz unter Berufung auf diese Umstände Zweifel an der tatsächlichen Geschäftsniederlassung an diesem Ort hegen konnte. In der Tat ist schwer nachvollziehbar, wie ein erfahrener und bestens qualifizierter Geschäftsmann vom Format des Beschwerdeführers eine Einzelfirma, welche ihm schon nach kurzer Zeit bedeutend mehr einträgt als die 100-prozentige Tätigkeit als Partner der renommierten C.________ AG, effektiv in einem so Kantonsgericht KG Seite 11 von 15