Ausgangspunkt für die Beurteilung ist zunächst die in H.________ zur Verfügung stehende Infrastruktur. Aus dem in den Akten befindlicher Mietvertrag mit der Firma S.________; Seiler und Dambach an der gleichen Adresse ergibt sich, dass die E.________ am 1. Mai 2009 zusammen mit der Firma T.________ ein Zimmer mit einer Grundfläche von 20,2 m2 (unter Mitbenutzung von Küche und Bad/Dusche, aber ohne Nebenräume, sowie inkl. Reinigung) gemietet hat. Bei der Firma T.________ handelt es sich in Wirklichkeit um die T.________. U.________ seines Zeichens war zusammen mit dem Beschwerdeführer nach einem MBO massgeblich am Aufbau der heutigen C.________ AG mit Sitz in D.___