Auch die Beschwerdeführer halten in den Gegenbemerkungen (ohne Einreichung weiterer Beweismittel) an ihrem Standpunkt fest. Sie machen ergänzend insbesondere noch geltend, die Struktur des Umsatzes bestehe zu rund 70% aus gesamtschweizerisch tätigen Verbänden und Unternehmen, zu rund 10% aus dem Kanton Aargau und lediglich zu 20% mit Bezug auf den Kanton Bern. Im Übrigen sei das aktuelle Auto des Inhabers der Einzelfirma vor rund zweieinhalb Jahren erworben worden und es weise einen aktuellen Kilometerstand von knapp 100'000 auf. Die Kantonsgericht KG Seite 10 von 15