Vielmehr sage er aus, dass regelmässig Tätigkeiten am Sitz der Kunden oder in zentralen Sitzungsräumen stattfänden. Zudem stünden die neuen Angaben zu den gefahrenen Kilometern im Widerspruch zu den früheren Angaben und sie seien (ebenso wenig wie die behaupteten Zugsfahrten) auch keineswegs nachgewiesen. Im Übrigen sei die im Jahr 2012 angestellte Frau R.________ ebenfalls bei der C.________ AG tätig und im Kanton Bern wohnhaft.