Zu beachten sei auch, dass es sich bei den drei Arbeitsstellen um Teilzeitstellen handle. Da zudem gewisse Tätigkeiten bei den Kunden vor Ort oder in zentralen Sitzungsorten stattfänden, seien nie bzw. sehr selten alle drei Personen gleichzeitig am Sitz der Gesellschaft anwesend. Ähnliches gelte für die Bürogemeinschaft. Dass der Raum von der Vorinstanz als klein beurteilt werde, sei zwar interessant, greife aber in die unternehmerische Freiheit ein. Dazu sei insbesondere zu berücksichtigen, dass die Mietpreise in H.________ hoch seien. Unter diesen Umständen leuchte auch der vereinbarte Nachversand der Post ein.