Sodann trete die Firma E.________ selbstständig und gegen aussen sichtbar auf. In H.________ habe sie ein Büro mit Einrichtungen gemietet. Gemäss den Buchhaltungsunterlagen seien seit 2009 diverse Informatik- und Mobiliarinvestitionen getätigt worden. Einige Büromöbel seien bereits vorhanden gewesen. Die Tätigkeit finde in den gemieteten Räumen und bei den Kunden vor Ort statt. Als Beweismittel seien bereits früher unter anderem Rechnungskopien verschiedenster Kunden zugestellt worden. Dass in der Geschäftskorrespondenz keine Festnetz-Telefonnummer aufgeführt und kein Eintrag im Adressen- und Telefonverzeichnis erfolgt seien, könne nicht massgebend sein.