Die zur Diskussion stehende Einzelfirma beschäftige drei Personen. Die Organisation stehe unter der Leitung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerexperten und beschäftige eine dipl. Betriebswirtschafterin HF sowie eine kaufmännische Angestellte. Als Partner der Firma C.________ AG sei es dem Beschwerdeführer möglich, die Arbeits- und Präsenzzeiten flexibel zu gestalten und Termine zu koordinieren. Ferner beinhalte die Aufgabe für die C.________ AG insbesondere die Akquisition von Mandaten für die Mitarbeitenden des Unternehmens. Das Erbringen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit neben einer – wenn auch bedeutenden – unselbstständigen Tätigkeit sei nicht aussergewöhnlich.