Im Übrigen seien die Anschaffung von Geschäftsmobiliar sowie der Umsatz von der Kantonalen Steuerverwaltung nie bestritten worden. Hingegen sei noch nicht bewiesen, ob sich einerseits dieses Geschäftsmobiliar effektiv in H.________ befinde und anderseits wo der Umsatz erzielt bzw. die Vorbereitungs- und administrativen Arbeiten ausgeführt worden seien. Aus der eingereichten Kopie des Vertrages gehe hervor, dass es sich um einen Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer von 20,2 m2 handle (wobei das Wort "möbliert" allerdings unter der Rubrik "Mietobjekt" gestrichen worden sei).