Bezüglich der Sichtbarkeit der Firma nach aussen wird betont, die vorgelegten Debitorenrechnungen seien auf einem Briefpapier der E.________ H.________ erstellt worden, welches keine Festnetz-Telefonnummer in H.________, sondern lediglich eine Handy-Nummer enthalte. Letztere werde beim Beraterprofil der C.________ AG als private Telefonnummer des Beschwerdeführers angegeben. Die MasterCard-Rechnungen sowie der Leasingvertrag für das Fahrzeug "L.________" seien wohl an die E.________ in H.________ adressiert worden. Die Kaufrechnung des Fahrzeugs hingegen sei mit der Wohnadresse in I.________ versehen. Andere mit der Kundenadresse versehene Kreditorenrechnungen stünden nicht zur Verfügung.