Von dem in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Lohnaufwand von Fr. 47'897.85 Franken seien an die ebenfalls Beschwerde führende Ehefrau des Inhabers der Einzelfirma, wohnhaft in I.________, schon netto 45'000 Franken ausbezahlt worden. Gemäss Beilage 03 zur Steuererklärung 2011 sei diese je zu 50% bei der Einzelfirma und bei der C.________ AG in D.________ beschäftigt. Jedoch würden auf der Beilage 03 für die Tätigkeit bei der C.________ AG in D.________ 176 Arbeitstage und bei der Einzelunternehmung in H.________ nur 40 Tage angegeben. Zudem könnten gemäss Aussagen der steuerpflichtigen Personen infolge Ersetzen des Autos die gefahrenen Kilometer nicht nachgewiesen werden.